
EU-Förderungsantrag
Dieser Antrag gilt für KWF-Förderungen sowie als Antrag für EU-Förderprogramme ab 1. Juli 2014.
Der Förderungsantrag muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Alle Felder des Antrags sind Pflichtfelder! Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht anerkannt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie als Förderungswerber ein Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags beim KWF (=Zeitpunkt für Projektstart und Kostenanerkennung).
Wichtig: Der Förderungsantrag ist ausnahmslos vor (!) Projektbeginn an den KWF zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis
Eine Datenübermittlung an Banken, externe Berater etc. erfolgt seitens des KWF ausschließlich, wennseitens des Förderungswerbers eine entsprechende Ermächtigung an die oben genannten Dritten erteilt und dem KWF vorgelegt wird.
Ein entsprechendes Muster für die Ermächtigung ist unter www.kwf.at/datenschutz zu finden.
